Zwar habe ich mich weitgehend von Social Media verabschiedet, aber weiterhin glaube ich an das Prinzip „sharing is caring“ und deshalb habe ich mir vorgenommen, hier regelmäßig Links zu posten. Wie Form und Frequenz aussehen, weiß ich noch nicht genau. Aber ich lege einfach mal los.
„Werde die eheliche Vergewaltigung kriminalisiert, könnten Ehefrauen diese Regelung missbrauchen, um sich eine Abtreibung zu erschleichen. Denn der § 218 kannte die sogenannte kriminologische Indikation, die es Schwangeren erlaubte, einen Abbruch vornehmen zu lassen, wenn die Schwangerschaft Produkt einer Vergewaltigung war.“
Catherine Davies über die Abstimmung zur Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe 1997, gegen die Friedrich Merz damals gestimmt hat. Zeigt auch sehr schön, dass damals noch nicht Partei- bzw. Fraktionsdisziplin über alles gestellt hat – und wie wirkungsvoll es sein kann, an Politiker*innen zu schreiben. Weiterlesen